Rattenbekämpfung

Liebe Mustinerinnen und Mustiner,

die kommende kalte Jahreszeit und die ersten Nachtfröste ziehen auch wieder die Wanderratten bei deren Nahrungssuche zu den Häusern. Dass Ratten Überträger von Krankheiten sind, ist sicher allgemein bekannt. Darum gilt es auch konsequent, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, sobald Rattenbefall festgestellt wird. Für die Durchführung von Bekämpfungs­massnahmen sind grundsätzlich die Grundstücks­eigentümer verpflichtet, ohne dass es einer besonderen Anordnung durch die Ordnungsbehörde bedarf. Diese Verpflichtung regelt die Verordnung zur Feststellung und Bekämpfung von hygienisch bedenklichem Rattenbefall des Kreises Amt Lauenburgische Seen.

Oft wird den Ratten durch falsches Verhalten – bewusst oder unbewusst – Nahrung geboten:

  • Abfälle von Speisen werden auf dem Kompost entsorgt.
  • Gelbe Säcke, die noch mit Inhaltsresten versehen sind, werden an für Ratten zugänglichen Stellen gelagert.
  • Speisereste werden über die Toilette in die Kanalisation entsorgt.
  • Lebens- und Futtermittel werden in nicht ausreichend verschlossenen Behältern an für Ratten zugänglichen Stellen gelagert.

Solange Sie die vorgenannten Fehlverhalten vermeiden, wird Ihnen die Begegnung mit Ratten auf Ihrem Grundstück erspart bleiben.

Sollten Sie trotz allem Rattenbefall feststellen, führen Sie bitte unbedingt Bekämpfungs-massnahmen durch. Informieren Sie auch Ihre Nachbarschaft, damit auch dort gegebenenfalls Maßnahmen durchgeführt werden, um gemeinsam den Befall auszuschalten.

Entsprechende Rattenbekämpfungsmittel und fachkundige Beratung erhalten Sie in Garten- und Baufachmärkten, im Landhandel sowie Drogerien.

Unser Gemeindearbeiter Jürgen Prüß unterstützt Sie gerne. Dazu melden Sie sich bitte beim Bürgermeister, z.B. bei der Bürgermeistersprechstunde jeden Dienstag ab 17 Uhr oder beim Bauausschussvorsitzenden Wolfgang Merkel Tel. 808585, um die Massnahme zu koordinieren.

Bitte denken Sie auch daran, das Menschen, Haus- und Wildtiere durch das Auslegen des Giftes nicht zu Schaden kommen können. Rattenkadaver können mit dem Restmüll entsorgt werden. Die Reste der ausgelegten Bekämpfungsmittel können Sie kostenlos bei den Schadstoffsammelstellen oder dem Schadstoffmobil abliefern (Adressen und Termine finden Sie im Abfallkalender).

Sollten Sie auf öffentlichen Grundstücken in der Gemeinde Hinweise für Rattenbefall feststellen, bitte ich Sie, Ihren Bürgermeister zu informieren, damit auch hier die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Merkel

Bauausschussvorsitzender