Bekanntmachung des Gemeindewahlergebnisses in der Gemeinde Mustin
Der Gemeindewahlausschuss hat in der Sitzung am 28. Mai 2013 das folgende Ergebnis der Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 festgestellt:
(Auszug)
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Gemeindewahlleiterin / beim Gemeindewahlleiter Einspruch einlegen.
Die Einspruchsfrist beginnt am Tage nach der Veröffentlichung und endet binnen eines Monats nach der Bekanntgabe.
Ratzeburg, den 28.05.2013 L. S. Amt Lauenburgische Seen Der Gemeindewahlleiter