es gibt zur Zeit im Dorf Irritationen über angebliche Verkaufsabsichten von gemeindeeigenen Liegenschaften. Hierzu stellen wir fest, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder Beschlüsse noch vertragliche Vorbereitungen oder Planungen gibt, gemeindeeigene Grundstücke zu veräußern. Alle gegenteiligen Behauptungen entsprechen nicht der Wahrheit und sind frei erfunden.

Im Rahmen der Gemeindearbeit von Umwelt- und Bauausschuss gibt es lediglich Überlegungen, inwieweit der Verkauf, der Kauf oder auch der Tausch von Landbesitz unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein könnte oder eben nicht. Solche Planungen gehören zur alltäglichen Aufgabe einer Gemeindeverwaltung, meistens geht es dabei um Bauvorhaben, also langfristige Prozesse, die eine gründliche Vorbereitung erfordern.

Aktuell gibt es auch Überlegungen zu einem kleinen gemeindeeigenen Flurstück im Naturschutzgebiet Salemer Moor. Dieses Flurstück weist einen lichten, aber alten Buchenbestand auf, ist aus ökologischer Sicht sehr wertvoll und daher geschützt.
In der Vergangenheit ist es in diesem Flurstück mehrfach zu Baumfällungen gekommen, die bestandsgefährdende Ausmaße angenommen haben. Im letzten Jahr ist daher der ehemalige Forstaufseher des Kreises Herzogtum Lauenburg während einer Begehung mit dem Vorschlag an die anwesenden Gemeinderatsmitglieder herangetreten, dieses Grundstück zu verkaufen, um einen langfristigen Bestandsschutz sicherzustellen.

Weil dieses Gebiet bereits vor Jahren vollständig dem Naturschutzgebiet „Salemer Moor“ eingegliedert wurde, ist jede wirtschaftliche Nutzung gegenwärtig und in weiter Zukunft untersagt (vergl. u.a. § 4 Abs. 1 Nr. 12 der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Saalemer Moor). Aus rein ökonomischer Sicht ist diese Liegenschaft für die Gemeinde Mustin also so gut wie wertlos geworden. Selbst eine gemeindliche Verwendung als Ausgleichsfläche oder im Rahmen der Ökopunkteverordnung ist für dieses Flurstück nicht mehr möglich: denn durch den bereits festgeschriebenen Prozessschutz würde es sich bei einem Nutzungsverzicht oder durch Eingriffe in Eigeninitiative um keine freiwillige Maßnahme mehr handeln (vergl. § 16 Abs. 1 Nr 3 Bundesnaturschutzgesetz).
Es bestehen darüber hinaus auch keine erbrechtlichen Verpflichtungen oder sonstige rechtliche Auflagen, die es der Gemeinde untersagen würden, über die zukünftige Verwendung dieses Grundstückes nachzudenken und zu entscheiden.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten prüft die Gemeinde derzeit Argumente, die für und die gegen einen Verkauf sprechen. Wir haben beschlossen, diese Diskussion von Anfang an öffentlich zu führen, um möglichst viele interessierte Mustiner an diesen Überlegungen zu beteiligen. Echte und vernünftige Argumente sind uns daher jederzeit sehr willkommen.

Es gibt aber leider auch Versuche, die Gemeindevertreter und die Ausschüsse mit großem emotionalen Einsatz allein schon an der Diskussion über dieses Thema zu hindern, und zwar ganz offensichtlich ohne Wissen und Kenntnis der oben beschriebenen Zusammenhänge. Die Motive sind uns derzeit nicht bekannt, möglicherweise sind wirtschaftliche Interessen im Spiel. Vielleicht hoffen einige wenige, in späteren Zeiten und anderen politischen Konstellationen im Dorf aus dieser Liegenschaft doch noch Kapital schlagen zu können. Das ist jedoch aus der Rechtslage ausgeschlossen.

Wir bitten daher alle interessierten Mustiner und Mustinerinnen um Besonnenheit und einen vernünftigen Dialog – und um das Vertrauen, dass es auch hier keine politische Entscheidung geben wird, die nicht vorher verantwortungsvoll diskutiert und geprüft wurde.