8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mustin

Bekanntmachung des Amtes Lauenburgische Seen
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für die
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mustin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mustin hat in Ihrer Sitzung am 20.05.2020 beschlossen, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mustin für das Gebiet nördlich des „Kleinen Mustiner Sees“, westlich der „Dorfstraße“ und südlich der Bebauung „Goldenseer Straße“ in der Gemeinde Mustin gelegen, aufzustellen. Das Gebiet soll Fläche für Gemeinbedarf im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.

Um die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) örtlich zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, führt die Gemeinde Mustin für o. a. Bauleitplan im „Uns Dörphuus“, Dorfstr. 57a, 23911 Mustin, am Donnerstag, den 02. September 2021, um 18.00 Uhr eine Bürgeranhörung durch. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gem. § 47 f GO wird am Donnerstag, 02. September 2021 um 17.30 Uhr im „Uns Dörphuus“, Dorfstr. 57a, 23911 Mustin, durchgeführt.

Es werden die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung vorgestellt.

Ferner können schriftliche Äußerungen an das Amt Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, gerichtet werden, oder dort während der Sprechstunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nach Durchführung der Veranstaltung liegen die Pläne 14 Tage in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen aus.

Ratzeburg, den 12.08.2021

(L.S.) Amt Lauenburgische Seen Der Amtsvorsteher

gez. H. Dohrendorff