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Bauleitplanung
9. Änderung des Flächennutzungsplanes / Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ihlenpaul“ der Gemeinde Mustin
hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mustin hat in Ihrer Sitzung am 16.06.2021 beschlossen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auch den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet nördlich der Gemeindestraße „Ihlenpaul“, westlich anschließend an die Bebauung der Gemeindestraßen „Kamp“ und „Poppensaal“ (Bebauungsplan Nr. 3 – „westl. des „Redder““) in der Gemeinde Mustin gelegen, aufzustellen. Das Gebiet soll als Wohnbaufläche (W) im Flächennutzungsplan dargestellt bzw. als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Bebauungsplan ausgewiesen werden.
Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 möchte die Gemeinde Mustin der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauland in der Gemeinde aktiv begegnen und in direkter Ortslage westlich des Ortszentrums die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes schaffen.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 erfolgen in regulären Verfahren mit allen nach Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsschritten, einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, welche in Form des Umweltberichtes gesonderter Teil der jeweiligen Begründung wird.
Mit der Vorbereitung und der Durchführung der Verfahren wurde das Planungsbüro PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH, Lübeck, beauftragt.
Zur Darstellung und Erläuterung des Planungsvorhabens sind folgende Unterlagen verfügbar:
- Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (Einzelblatt und Gesamtplan)
- Vorentwurf der Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 (Einzelblatt / Textliche Festsetzungen / Gesamtblatt)
- Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7
- Bestand Biotop- und Nutzungstypen
- Ökologische Knickbewertung
- Bebauungskonzept
Die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden innerhalb eines Monats, spätestens jedoch bis zum 01.03.2022, per Post an das Ingenieurbüro PROKOM Stadtplaner + Ingenieure GmbH, Elisabeth-Haseloff-Straße 1, 23564 Lübeck, oder per E-Mail an luebeck@prokom-planung.de erbeten. Sollten Ihre Belange nicht betroffen sein, wird trotzdem um eine entsprechende Nachricht gebeten.
Bei Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
– Herr Clasen, PROKOM Stadtplaner und Ingenieure, Tel.: 0451 / 610 20 26, E-Mail: luebeck@prokom-planung.de